Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hato HR Solutions GmbH
1. Geltungsbereich und Datenschutz
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, finden die nachstehenden Bedingungen für die Personalvermittlung zwischen der Hato HR Solutions GmbH (im Folgenden "Hato") und dem Auftraggeber, nachfolgend AG genannt, Anwendung. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse, selbst wenn später nicht explizit darauf hingewiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Hato stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere der Vertragsinhalte. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, diese gehören zum gleichen Konzernverbund.
2. Allgemeines / Datenschutz
Hato und der AG verpflichten sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Die Vertraulichkeit der Daten wird auch nach Ende des Vermittlungsvertrages gewahrt. Der AG verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsprozesses zu löschen, sofern keine anderweitige vertragliche Bindung besteht.
3. Personalvermittlung
Ein Vermittlungsauftrag gilt als erfolgreich, sobald ein Beschäftigungsverhältnis mit einem von Hato vorgeschlagenen Kandidaten, gleich in welcher Form, zustande kommt. Sollte der AG bereits vor Erhalt des Vermittlungsvorschlags mit dem Kandidaten in Kontakt gestanden haben, ist Hato unverzüglich zu informieren. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von zwei Wochen, wird davon ausgegangen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Vermittlung von Hato zustande kam. Der AG verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten (Namen, Adressen, Bewerbungsunterlagen etc.) und Profile der vorgeschlagenen Kandidaten oder Mitarbeiter von Hato an Dritte weiterzugeben und die Bewerbungsunterlagen ausschließlich zum Zwecke der Besetzung der bestehenden Vakanz zu verwenden. Die Einholung von Referenzen bei ehemaligen Arbeitgebern darf nur in Absprache mit Hato erfolgen. Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses verpflichtet sich der AG, alle personenbezogenen Daten der Kandidaten zu löschen. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Kandidaten bzw. Bewerbers, mit dem der AG einen Vertrag abgeschlossen hat.
4. Vergütung
Das Vermittlungshonorar beträgt 35% des Bruttojahresgehaltes des Kandidaten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Dieses Honorar wird auch fällig, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung eingestellt wird, auch bei verbundenen Unternehmen des AG. Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen trägt der AG, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Dienstwagen mit Privatnutzung wird pauschal wie 10.000€ Bruttojahresgehalt behandelt.
5. Haftung und Gewährleistung
Hato übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Kandidaten oder die Richtigkeit der von diesen gemachten Angaben. Der AG ist für die Prüfung der Qualifikationen verantwortlich. Eine Haftung wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
6. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Hato. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Der AG kann eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Hato nur geltend machen, wenn es sich bei den Forderungen um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Hato HR Solutions GmbH
Kontakt
+49 (0) 176 10 32 85 66
Wartbergstraße 8/1, 74076 Heilbronn